Für die Belange von jungen Menschen und deren Familien

Kinder- und Jugendhilfe nimmt Partei für die Belange von jungen Menschen und deren Familien. Als freier Träger bieten wir verschiedene Angebote zur Betreuung junger Menschen sowie familienunterstützende, -ergänzende und -ersetzende Hilfen für Familien.

 

Rechtsgrundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII.

 

Die Zuweisung eines Angebots erfolgt immer durch das im Einzelfall zuständige Jugendamt. In München sind die in den Sozialbürgerhäusern angesiedelten Fachkräfte des Stadtjugendamtes dafür zuständig.

Informationen und Hilfe für Eltern

 

Haben Sie Fragen?
Wissen Sie nicht mehr, wie Sie den Alltag mit Ihrem Kind bewältigen sollen?
Haben Sie Angst, den Kontakt zu Ihrem Kind zu verlieren?

 

Als Personensorgeberechtigte entscheiden Sie sich freiwillig für ein Unterstützungs- oder Beratungsangebot. Sie haben das Recht, Hilfen zur Erziehung (§27ff KJHG) zu beantragen und erhalten vom zuständigen Jugendamt ausführliche Beratung.

 

Hier können Sie sich Hilfe und Informationen holen:

Sozialbürgerhäuser in München >>

Erziehungsberatungsstellen in München >>

 

Informationen und Hilfe für Kinder und Jugendliche

 

Hast du Probleme mit deinen Eltern oder in einer Jugendhilfeeinrichtung?
Gibt es Schwieirgkeiten in der Schule oder mit deinen Freund*innen?

 

Du hast das Recht, dich unverbindlich über Angebote der Jugendhilfe zu informieren. Alle Jugendhilfeangebote sind freiwillig.

Wenn es schnell gehen muss, findest du in einer Jugendschutzstellen eine Anlaufstelle und einen vorübergehenden Schlaf- und Betreuungsplatz.

 

Hier kannst du dir Hilfe holen:

 

Büro der Kinder- und Jugendbeauftragten in München >>

Schutzstellen in München >>

Stadtjugendamt München >>

Telefonnotruf in München >>